Herzlich Willkommen auf der Internetseite der Podologie Praxis Gillert.
Ich möchte Ihnen einen kleinen Einblick in meine Therapie Praxis und meine Behandlungen, sowie Service bieten.
Ich bin staatlich Anerkannte Podologin und seit Dezember 2014 selbständig in Herzlake tätig. Seit Oktober 2021 habe ich eine Zusatzqualifikation zur sektoralen Heilpraktiker, welche mich befähigt, Ihnen eine Diagnose zu stellen. Durch regelmäßige Fortbildungen in Sachen Hygiene, Krankheitslehre und Spangentechniken, bin ich fortwärend auf dem neusten Stand der Medizin. Meine Praxis finden Sie direkt in der Mitte von Herzlake im Gebäude des "Betreuten Wohnen" , des Roten Kreuzes Die Räumlichkeiten umfassen ca. 50m² mit zwei medizinisch voll ausgestatteten Arbeitsräumen, sowie eine hochwertig ausgestatten Hygieneraum, worin wir die verwendenden Instrumente , unter den Richtlinie der RKI aufbereiten.
In diesen Räumlichkeiten behandle, berate ich, Sie zu der Pflege Ihrer Füße, auch unter gewissen Diagnosen auf Verordnung Ihres Arztes.
Jetzt noch einfacher Termine vereinbaren über WhatsApp, 0151 58756853
steht ihnen mit Terminanfragen telefonisch zur Seite
Liebe Pattierten, leider haben wir im Moment keine festen Bürozeiten und bitte um Geduld,
ab September ist meine Bürohilfe wieder für Sie im Dienst.
(dazu müssen Sie Ihren eignen Lack mitbringen, wenn gewünscht, mit Unterlack, kein French oder ähnliche Techniken)
Seit 01.07.2022 wieder auf Heilmittelverordnung möglich (Kostenübernahme durch die Krankenkasse)
Cremes, Schäume, Fußbäderzusätze, Druckschutzmaterialien
Bitte beachten Sie, dass wir keine Teilbehandlungen anbieten!
Ankündigung: Preiserhöhung ab dem 01.01.2026
Bitte bezahlen Sie per EC- Karte, PayPal oder Rechnung
Leistung | Preis |
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Podologische Komplexbehandlung | 52,- € |
Podologische Komplexbehandlung mit Heilpraktiker Rezept | 46,- € |
Fußnägel lackieren | 6,- € |
Hausbesuch innerhalb Herzlake | 6,- € |
Hausbesuch in Haselünne, sowie Ortschaften in gleicher Entfernung | 11,- € |
Kontrolle/Beratung | 16,- € |
Fingernägel kürzen | 6,- € |
Onyfix Nagelkorrektur | 53,- € |
Inhalte folgen
Bisher durften Ärzte Podologie nur bei Schädigungen in Folge eines diabetischen Fußsyndroms verordnen.
Ab 1. Juli kommen zwei Diagnosegruppen hinzu, bei denen vergleichbare Schädigungen auftreten können. Damit ist die Verordnung einer podologischen Behandlung bei diesen drei Diagnosegruppen möglich:
Neu ab Juli 2020:
Neu ab Juli:
Podologie nicht nur beim diabetischen Fußsyndrom verordnungsfähig
Ziel: Folgeschädigungen der Füße verhindern Diabetisches Fußsyndrom
Inhalte folgen
Podologinnen und Podologen können ab 1. Juli 2022 Nagelspangenbehandlungen für gesetzlich Versicherte auf Heilmittelverordnung durchführen und mit den Kostenträgern abrechnen. Rechtzeitig zum Start der Leistung haben sich die Vertragspartner auf den vertraglichen Rahmen und die Vergütung geeinigt. Der ergänzte Vertrag wurde am 13. Juni 2022 abschließend unterzeichnet.
Die Nagelspangenbehandlung therapiert den eingewachsenen Nagel und erweitert das Leistungsspektrum der Podologie erheblich. Die Podologinnen und Podologen übernehmen weitere Verantwortung für die Ausgestaltung der Behandlung, sie wählen etwa das Spangensystem eigenständig aus und bestimmen die individuell erforderlichen Behandlungsfrequenzen. Dazu hab ich ein Foto der Heilmittelverordnung ihnen per Mail gesandt
Lieber Privatversicherter,
lassen Sie sich doch Ihre Behandlung auf Rezept Verordnen. Mögliche Diagnosen: wie aufgeführt, bitte übernehmen.
Mögliche Diagnosen können sein:
6x (10x) podologische Komplexbehandlungen, Diagnose: